Co-grow your coffee
with co.hilo
Werde Mitglied und leiste einen konkreten Beitrag, für eine gerechte Art zu wirtschaften, in der Gemeinschaft, kultureller Austausch und kollektive Wissensbildung im Mittelpunkt stehen.
Warum Mitglied werden?
Du investierst direkt in den Aufbau eines Systems mit monatlichen Grundeinkommen für Familien im Kaffeeanbau.
Diese wirtschaftliche Stabilität ermöglicht es ihnen, sich auf achtsame Landwirtschaft und damit auch auf den Erhalt der Regenwälder, der Artenvielfalt und der Bodenfruchtbarkeit zu konzentrieren.
Du kannst einen hochwertigen kolumbianischen Single Farm Kaffee zu einem fairen Preis genießen.
Als Mitglied der Genossenschaft setzt du auf eine direkte Beziehung zu den Menschen, die deinen Kaffee anbauen. Dadurch garantierst du Langzeitperspektiven und ständige Verbesserungen in Qualität und Nachhaltigkeit.
Du bist Mit-Eigentümer*in einer solidarisch und demokratisch organisierten Unternehmensform.
Als Mitglied hast du ein Stimmrecht, unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. So kannst du mitgestalten und hast direkten Einfluss auf die Entwicklung unserer Genossenschaft. Außerdem kannst du dich in verschiedenen Arbeitsgruppen engagieren, verbinden und weiterbilden.
Du bist Teil einer offenherzigen und internationalen Gemeinschaft.
Wir organisieren gemeinsam Veranstaltungen, führen Online-Treffen mit den Landwirt*innen und Sozialarbeiter*innen durch und schaffen Raum für neue Begegnungen, gemeinsames Lernen sowie kulturellen Austausch.
So wirst du Mitglied
Es ist ganz einfach. Folgende Schritte erklären, wie du Mitglied wirst:
Schau dir unsere Satzung an
Falls du etwas nicht verstehst hilft dir vielleicht die FAQ weiter unten auf der Seite. Unsere Satzung ist vom Zentralverband der Genossenschaften geprüft und enthält keine besonderen Klauseln. Solltest du weitere Fragen haben, kontaktier uns gern.
Lade unsere Beitrittserklärung runter und fülle Sie wie folgt aus
Mache deine persönlichen Angaben zum Mitglied und trage ein, wie viel Anteile du einlegst. Du kannst ab mindestens 1 Anteil Mitglied werden (Soli Mitgliedschaft). In unserer Satzung bitten wir, dass alle, die die finanziellen Möglichkeiten haben mind. 3 Anteile erwerben, um die nötige finanzielle Stabilität aufzubauen. Gebt je nach bevorzugter Zahlungsweise bitte alle Information vollständig und korrekt an. Vergesst nicht das Unterschreiben für die Mitgliedschaft und den Datenschutz.
Schick uns die Beitrittserklärung
Handschriftlich oder digital ausgefüllt und unterschrieben an info@cohilo.de oder via Post an co.hilo Kaffeekollektiv eG, Klarastr. 35, 04229 Leipzig.
Hola!
Nach Eingang bei der Beitrittserklärung und Geldeingang der Genossenschaftsanteile erhältst du eine Annahmebestätigung sowie deine Mitgliedsnummer.
Du bist jetzt Mitglied und Teil der co.hilo Gemeinschaft.
Herzlich Willkommen!
Genossenschaft FAQ
Mitgliedschaft
Um eine solide finanzielle Basis für die Genossenschaft zu schaffen, wird angestrebt, dass jedes Mitglied drei bis fünf oder mehr Geschäftsanteile übernimmt. Damit auch Menschen mit geringen finanziellen Möglichkeiten Mitglied werden können, ist es dennoch möglich, mit nur einem oder zwei Geschäftsanteilen einzutreten.
Dies kannst du unten in §4 unserer Satzung nachlesen. Wir arbeiten auch an einem Soli-Beitragsmodell. Dort können Mitglieder, die mehr finanzielle Möglichkeiten haben, andere mit weniger Geld unterstützen.
§ 4 Geschäftsanteil, Nachschusspflicht, Eintrittsgeld
(1) Der Geschäftsanteil beträgt 100 €. Er ist sofort in voller Höhe einzuzahlen.
(2) Die Mitglieder können bis zu 200 Geschäftsanteile übernehmen.
(3) Die Mitglieder sind nicht zur Leistung von Nachschüssen verpflichtet.
(4) Das Eintrittsgeld beträgt 20 €. Es wird den Rücklagen zugeführt.
(1) Die Mitglieder sind berechtigt,
a) die Leistungen der Genossenschaft nach Maßgabe der dafür getroffenen Bestimmungen zu nutzen,
b) an der Generalversammlung teilzunehmen,
c) rechtzeitig vor Feststellung des Jahresabschlusses durch die Generalversammlung auf ihre Kosten eine Abschrift des Jahresabschlusses, des Lageberichts (soweit gesetzlich erforderlich) und des Berichts des Aufsichtsrats zu verlangen,
d) Einsicht in das zusammengefasste Ergebnis des Berichts über die Prüfung des Prüfungsverbands zu nehmen,
e) sich an Verlangen von einem Zehntel der Mitglieder auf Einberufung der Generalversammlung oder Ankündigung von Beschlussgegenständen zu beteiligen,
f) das Protokoll der Generalversammlung einzusehen und
g) die Mitgliederliste einzusehen.
(2) Die Mitglieder sind verpflichtet,
a) die auf den Geschäftsanteil vorgeschriebenen Einzahlungen zu leisten,
b) die Interessen der Genossenschaft in jeder Weise zu fördern,
c) die Satzung der Genossenschaft einzuhalten und die von den Organen der Genossenschaft gefassten Beschlüsse auszuführen,
d) die Einrichtungen der Genossenschaft in angemessenem Umfang zu nutzen und
e) eine Änderung ihrer Anschrift, Kontodaten und E Mail-Adresse binnen 14 Tagen mitzuteilen.
Wir hoffen auch, dass die Genossenschaft zu einer Plattform wird, auf der alle Mitglieder ihre Ideen einbringen und Hilo gemeinsam mitgestalten können. Unsere Satzung sieht die Bildung von Arbeitsgruppen vor, die sich mit verschiedenen Themen befassen können. Wir können einige Dinge nennen, bei denen wir bisher Hilfe gebraucht haben, und das kann sich in Zukunft erweitern:
- Packen von Paketen für den Versand;
- Lokale Lieferungen in Leipzig;
- Organisation und Teilnahme an Veranstaltungen;
- Übersetzung von Inhalten in verschiedene Sprachen (Englisch, Deutsch, Spanisch);
- Unterstützung mit spezifischem Wissen (Buchhaltung, Recht, Wirtschaft, IT);
Wirtschaftliche Aspekte
Es gibt zu den oben beschriebenen Punkten auch detaillierte Regelungen in unserer Satzung. Wir arbeiten jetztan den letzten Punkten, um die Satzung fertig zu stellen, und werden es euch in den nächsten Wochen zukommen lassen.
§ 6 Kündigung
Die Frist für die Kündigung der Mitgliedschaft oder einzelner, freiwilliger Anteile beträgt zwei Jahre zum Schluss des Geschäftsjahres. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 7 Übertragung des Geschäftsguthabens
(1) Jedes Mitglied kann sein Geschäftsguthaben jederzeit durch schriftliche Vereinbarung einem anderen ganz oder teilweise übertragen und hierdurch seine Mitgliedschaft ohne Auseinandersetzung beenden oder die Anzahl seiner Geschäftsanteile verringern, sofern der Erwerber Mitglied der Genossenschaft wird oder bereits ist und das zu übertragende Geschäftsguthaben zusammen mit dem bisherigen Geschäftsguthaben den Gesamtbetrag der Geschäftsanteile, mit denen der Erwerber beteiligt ist oder sich zulässig beteiligt, nicht überschritten wird.